Allgemeine Verkaufsbedingungen („Allgemeine Bedingungen“)
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NIKON Europe BV
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
„Verbundene(s) Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das Nikon bzw. den Kunden kontrolliert, von ihnen kontrolliert wird oder unter derselben Kontrolle steht wie Nikon bzw. der Kunde.
„Kontrolle“ bedeutet der direkte oder indirekte Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) des ausgegebenen Aktienkapitals.
„Vertrag“ bezeichnet jeden verbindlichen Vertrag einschließlich aller Anhänge, der von Nikon und dem Kunden schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise geschlossen wird und auf den die Allgemeinen Bedingungen Anwendung finden oder wie in Artikel 2.1 dieses Dokuments näher beschrieben.
„Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person (einschließlich ggf. ihrer verbundenen Unternehmen), die einen Vertrag abschließt.
„Liefergegenstand/Liefergegenstände“ bezeichnet das Ergebnis der Dienstleistungen oder Waren.
„Waren“ bezeichnet die von Nikon im Rahmen einer Bestellung bzw. eines Vertrags gelieferten/zu liefernden Waren.
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum und gewerblichen Schutzrechte wie Patente, Markenzeichen, Urheberrechte (einschließlich der Rechte am eigenen Bild und Urheberpersönlichkeitsrechte), Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse, Lizenzen oder andere Eigentumsrechte.
„Nikon“ bedeutet Nikon Europe BV, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Stroombaan 14, 1181VX, Amstelveen, Niederlande.
„Geistige Eigentumsrechte von Nikon“ bezeichnet alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, die in den Produkten mit dem Markennamen „NIKON“ verkörpert sind oder mit diesen zusammenhängen und sich im Besitz von Nikon oder seinen verbundenen Unternehmen befinden oder von diesen lizenziert wurden. Dies umfasst unter anderem alle Patente, Markenzeichen, Handelsnamen, Marken oder anderen geschützten Wörter oder Symbole.
„Bestellung“ bezeichnet die vom Kunden bei Nikon aufgegebene Bestellung für Waren, Dienstleistungen und/oder Liefergegenstände, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Vertrags aufgegeben wurde.
„Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet je nach Sachlage entweder Nikon oder den Kunden oder sowohl Nikon als auch den Kunden.
„Dienstleistungen“ bezeichnet die von Nikon für den Kunden im Rahmen einer Bestellung und/oder eines Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen.
„Spezifikation(en)“ bezeichnet die Spezifikationen für die von Nikon bereitzustellenden Waren oder Dienstleistungen.
„Leistungsbeschreibung (Statement of Work, SoW)“ bezeichnet die Anforderungen und/oder die Spezifikation, die zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde(n).
Artikel 2 – Geltungsbereich und Anwendung
2.1 Die Allgemeinen Bedingungen gelten für alle einschlägigen Bestellungen und/oder Verträge. Der Kunde gilt durch die (implizite oder explizite) Bestätigung, die Annahme einer Bestellung oder eines Vertrags, die Lieferung von Waren und/oder die anderweitige Ausführung der Dienstleistungen (einschließlich aller vorbereitenden Schritte) als an diese Allgemeinen Bedingungen gebunden.
2.2 Nikon ist nicht an vorgedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. jegliche Bedingungen, mit denen sich Nikon nicht ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat, gebunden und lehnt diese hiermit ausdrücklich ab.
2.3 Jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Bedingungen, des Vertrags oder der Bestellung sind nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Nikon gültig.
2.4 Alle Kosten, die dem Kunden bei der Erstellung und Einreichung eines Vorschlags und/oder Angebots oder einer Bestellung/eines Vertrags entstehen, gehen allein zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
2.5 Im Falle von Konflikten, Widersprüchen und/oder Unvereinbarkeiten gilt die folgende Rangfolge:
- Vertrag oder Bestellung, einschließlich aller Anhänge oder Anlagen dazu, abgesehen von diesen Allgemeinen Bedingungen
- ggf. Selektivvertriebsvereinbarungen
- Allgemeine Bedingungen
Artikel 3 – Bestellung
3.1 Alle Angebote, Offerten und Preise von Nikon in beliebiger Form sind unverbindlich. Jedes von Nikon unterbreitete Angebot ist nach Ablauf der vereinbarten Bedenkzeit oder, soweit keine eingeräumt wurde, nach 30 Tagen ab dem Datum des schriftlichen Angebots widerrufbar.
3.2 Eine Bestellung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Nikon verbindlich.
3.3 Mündliche Zusagen durch und Vereinbarungen mit einem Mitarbeiter sind für Nikon nur verbindlich, wenn und soweit sie von einer oder mehreren Personen, die Nikon rechtlich binden können, schriftlich bestätigt wurden.
3.4 Nikon behält sich das Recht vor, eine Bestellung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Artikel 4 – Lieferung
4.1 Nikon liefert die Waren wie im Vertrag oder in der Bestellung vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die in einer Bestellung oder einem Vertrag angegebenen Lieferzeiten ungefähre Angaben und unverbindlich.
4.2 Für verspätete Lieferungen werden keine Vertragsstrafen oder anderen Kosten erhoben. Der Kunde kann eine Bestellung stornieren oder einen Vertrag kündigen, wenn die Verzögerung mehr als 30 Tage ab dem (ungefähren/vereinbarten) Lieferdatum oder einem von Nikon mitgeteilten angepassten Lieferdatum beträgt, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
4.3 Sofern die Parteien in einer Bestellung oder einem Vertrag nichts anderes vereinbart haben (z. B. durch Aufnahme von Incoterms), gilt die Lieferung spätestens zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem der Empfang der Waren an dem in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen Lieferort abgezeichnet wurde. Das Risiko für die Waren geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über.
4.4 Nikon ist es gestattet, Teillieferungen oder Lieferungen vor dem/den vereinbarten Liefertermin(en) vorzunehmen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei Lieferung zu prüfen, ob die Waren der Bestellung/dem Vertrag entsprechen.
4.6 Erkennbare Mängel und/oder Falschlieferungen sind vom Kunden innerhalb von zwei (2) Tagen zu rügen.
4.7 Von Nikon gelieferte und vom Kunden erhaltene Waren können nur mit der schriftlichen Zustimmung von Nikon zurückgegeben werden.
4.8 Soweit zutreffend, muss der Kunde das Rückgabeverfahren gemäß Artikel 8 der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen einhalten.
Artikel 5 – Preise
5.1 Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern/Abgaben.
5.2 Nikon behält sich das Recht vor, die Preise für eine vereinbarte Bestellung oder einen Vertrag anzupassen.
5.3 Wenn die Preisanpassung zu einer Erhöhung von mehr als fünf (5) Prozent des Preises in einer Bestellung/einem Vertrag führt, kann der Kunde die Bestellung/den Vertrag innerhalb von 5 Werktagen schriftlich kündigen, ohne dass ihm dadurch irgendwelche Verpflichtungen entstehen.
Artikel 6 – Zahlung
6.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, hat die Zahlung durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Zahlung muss per Überweisung auf ein von Nikon zu benennendes Bankkonto erfolgen. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag auf dem Bankkonto von Nikon gutgeschrieben wurde. Nikon akzeptiert unter keinen Umständen Zahlungen in Form von Schecks oder Bargeld, sondern ausschließlich per Banküberweisung.
6.2 Etwaige Unstimmigkeiten, Ablehnungen und/oder Beschwerden bezüglich der Rechnungen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung detailliert formuliert werden.
6.3 Für den Fall, dass Nikon eine Kreditversicherung für die Bestellung/den Vertrag mit dem Kunden abschließt, behält sich Nikon das Recht vor, eine Vorauszahlung für die Waren zu verlangen, wenn kein ausreichendes Kreditlimit für den Kunden verfügbar ist. In diesem Fall wird dem Kunden eine Proforma-Rechnung ausgestellt. Die Lieferung der Bestellung/des Vertrags erfolgt erst nach Bezahlung der Proforma-Rechnung durch den Kunden. Ungeachtet des Vorstehenden kann Nikon nach eigenem Ermessen eine Vorauszahlung verlangen, wenn die Umstände dies erfordern, u. a. auf den finanziellen Status oder das Zahlungsverhalten des Kunden. Nikon behält sich das Recht vor, die Abrechnungsmethode jederzeit zu ändern.
6.4 Nikon behält sich das Recht vor, die Lieferung der Waren zu verschieben oder auszusetzen, wenn der Kunde die in Artikel 6.1 genannte Frist nicht einhält und/oder sein Kreditlimit überschreitet; dies gilt unbeschadet der Rechte von Nikon, die Bestellung/den Vertrag zu stornieren/kündigen, ohne dass sich hierfür eine Haftung für Nikon ergibt.
6.5 Der Kunde ist für alle Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung gemäß diesem Artikel 6 verantwortlich.
6.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, eine Forderung gegen eine andere Verpflichtung oder einen anderen Zahlungsausgleich aufzurechnen. Der Kunde bleibt verpflichtet, den Betrag, wie in Artikel 6.1 erwähnt, vollständig und pünktlich zu zahlen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Nikon berechtigt, Forderungen mit den von Nikon an den Kunden zu leistenden Zahlungen zu verrechnen.
6.7 Vom Kunden geleistete Zahlungen dienen zunächst der Begleichung der vom Kunden geschuldeten Kosten und Zinsen (einschließlich etwaiger Inkassokosten) im Sinne von Artikel 6.9 und werden zuerst auf die älteste ausstehende Zahlung angewendet.
6.8 Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus kann Nikon nach eigenem Ermessen vereinbarte Preisnachlässe zurückziehen oder anderweitig aufheben. Ab dem Fälligkeitsdatum hat der Kunde auf jede ausstehende Zahlung Verzugszinsen in Höhe von zwei (2) Prozent über dem Euribor-Satz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
6.9 Der Kunde haftet für alle Kosten und Gebühren, die Nikon bei der Beitreibung seiner Forderung gegen den Kunden entstehen.
Artikel 7 – Eigentum
7.1 Nikon behält sich das Eigentum an allen Waren vor, bis der Kunde die Waren vollständig bezahlt hat.
7.2 Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Rechnungen (einschließlich Zinsen, Kosten und Vertragsstrafen) vorbehalten.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Waren vor ihrer vollständigen Bezahlung an einen Dritten zu verkaufen und zu übertragen, sofern dies im normalen Geschäftsverlauf erforderlich ist.
7.4 Ungeachtet des Vorstehenden darf der Kunde die Waren nicht verpfänden oder in irgendeiner Form als Sicherheit zugunsten Dritter verwenden, solange sie unter Eigentumsvorbehalt stehen.
7.5 Der Kunde muss die Waren, die Eigentum von Nikon sind, deutlich kennzeichnen oder auf andere Weise von anderen Waren getrennt halten.
Artikel 8 – Reparatur, Ersatz und Erstattung
8.1 Wenn die verkauften Waren nicht den im Vertrag zwischen Nikon und dem Kunden festgelegten Spezifikationen entsprechen, hat der Kunde – nach alleinigem Ermessen von Nikon – möglicherweise Anspruch auf Folgendes: (i) Reparatur des Produkts, (ii) Ersatz des Produkts und/oder (iii) (teilweise) Rückerstattung.
8.2 Der Kunde muss das (ggf.) von Nikon angegebene Rückgabeverfahren befolgen.
8.3 Der Kunde muss die Waren innerhalb von [x Tagen] zurücksenden, und er trägt die Kosten der Rücksendung, sofern Nikon nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestätigt hat.
8.4 Nikon prüft die vom Kunden zurückgesandten Waren und informiert den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Reparatur oder der Ersatzlieferung.
8.5 Falls Nikon nach eigenem Ermessen entschieden hat, dass der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung für die Waren hat, informiert Nikon den Kunden über den Rückerstattungsbetrag.
Artikel 9 – Garantie und Gewährleistung
9.1 Nikon gewährleistet, dass die gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen gelieferten Waren (wie in den entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der gelieferten Waren näher beschrieben): 1) den Spezifikationen entsprechen; und/oder 2) frei von Mängeln sind, die aus Material-, Herstellungs- und/oder Konstruktionsfehlern resultieren. Diese Gewährleistung beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung und gilt bis zum Ablauf der vom Hersteller der Waren angegebenen Gewährleistungsfrist.
9.2 Der Kunde muss Nikon unverzüglich schriftlich über jeden vermeintlichen Mangel informieren. Die Waren werden nach dem Ermessen von Nikon gemäß dem in Artikel 8 beschriebenen Verfahren weiter repariert oder ersetzt.
9.3 Abweichend von Artikel 9.1 ist die Garantie/Gewährleistung für Waren, die Nikon von Dritten bezogen hat oder die von Dritten entwickelt und/oder hergestellt wurden, auf die Garantie beschränkt, die Nikon von diesen Dritten erhalten hat.
9.4 Vorbehaltlich etwaiger veröffentlichter Gewährleistungsbedingungen, die auf die Waren anwendbar sind, erlischt die Gewährleistung von Nikon für die Waren, wenn: (i) die Waren nicht gemäß ihrer Spezifikation oder ihrem vorgesehenen Verwendungszweck verwendet werden oder unsachgemäß verwendet werden oder Missbrauch, unsachgemäßem Gebrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßem Transport, Unfällen, (konstruktiven) Änderungen an den Waren durch eine andere Person als Nikon ausgesetzt waren; (ii) die Betriebs- oder Wartungsanweisungen und/oder, falls zutreffend, die Installations- oder Montageanweisungen nicht beachtet wurden; (iii) unsachgemäße Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder Nicht- Originalteile in die Waren eingebaut wurden; und/oder (iv) der ursprüngliche Name und/oder die Seriennummer und/oder Kennungen geändert, angepasst oder entfernt wurden.
9.5 Die Verpflichtungen von Nikon gemäß diesem Artikel 9 stellen die alleinige Haftung von Nikon im Zusammenhang mit dem Anspruch des Kunden auf eine Reparatur in Bezug auf Material- oder Herstellungsmängel und/oder Konstruktionsfehler in Verbindung mit den Waren dar. Der Kunde lehnt hiermit jegliche andere stillschweigende oder ausdrückliche, gesetzliche oder sonstige Gewährleistung, Bedingung oder Haftung für Waren oder Teile davon im Rahmen einer Bestellung/eines Vertrags ab. Nikon lehnt jegliche stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit und/oder der Eignung für einen bestimmten Zweck ab.